Sehr geehrte Gäste,

bitte beachten Sie, dass für Anfragen gegenüber der Villa Carmen in Seebad Ahlbeck die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie unsere Hausordnung gelten, welche mit der Verfügbarkeits- und Buchungsanfrage als verbindlich anerkannt werden.

  1. Abschluss des Vertrages

Der Vertrag über die zeitweise Überlassung von Ferienwohnungen in der Villa Carmen erstreckt sich auf die auf unserer Website und in den Prospekt aufgeführten Leistungen und kommt wie folgt zustande:

Mit der telefonischen oder schriftlichen Verfügbarkeits- und Buchungsanfrage für die von Ihnen gewählte Unterkunft oder der Nutzung der Buchungsoption auf unserer Website bietet der Kunde (Mieter) der Villa Carmen (Vermieter) den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an.

Das Vertragsverhältnis kommt auch bei kurzfristigen Buchungen, bei denen der Bezug der Unterkunft innerhalb von sieben Tagen erfolgt, erst mit der formfreien Annahme durch den Vermieter rechtsverbindlich zustande. Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 1 Nr. 9 BGB nicht.

  1. Preise, Zahlungsverpflichtung des Mieters und Zahlungsfristen

2.1 Die auf der Website und im Prospekt angegebenen Preise gelten für den Zeitpunkt der Buchungsanfrage pro Nacht und Objekt. In dem Preis sind zudem enthalten:

  • WLAN
  • Bettwäsche und Handtücher ( inklusive Erstausstattung )
  • Endreinigung

Reiserücktrittskosten bzw. eine Reiserücktrittsversicherung sowie die Kurtaxe sind im Gesamtpreis nicht enthalten.

2.2 Es ist vom Mieter eine Mietanzahlung zu leisten. Diese beträgt 30% des Mietpreises und ist innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsabschluss auf das Bankkonto des Vermieters zu leisten. Der dann noch ausstehende Restmietpreis ist bis 14 Tage vor Anreise vollständig zu zahlen.

2.3 Bei kurzfristigen Buchungen, bei denen die Anreise innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsabschluss erfolgt, ist der gesamte Mietpreis sofort durch den Mieter zu leisten. Gegebenenfalls ist die Zahlung mit dem Vermieter persönlich abzustimmen.

2.5 Für Sonderleistungen wie Babybetten und Hochstühle sind extra ausgewiesene Zuzahlungen zu leisten.

  1. Mietobjektpflichten und Haftung des Mieters

3.1 Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen und Abbildungen auf unserer Website und in unserem Prospekt zum Zeitpunkt der Buchung. Die Bilder im Prospekt und auf der Website sind unverbindlich. Gleichwertige Änderungen der Einrichtung und Ausstattung der Ferienwohnungen bleiben vorbehalten und begründen keine Ansprüche des Mieters.

3.2 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt nebst Inventar sorgfältig und pfleglich zu behandeln.

3.3 Der Mieter haftet dem Vermieter für von ihm oder seinen Besuchern verursachte Schäden, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, an dem Mietobjekt und dessen Inventar, soweit er diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat. Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Schäden dem Vermieter unverzüglich zu melden.

3.4 Das Mietobjekt darf nur mit der in der Beschreibung angegebenen Personenzahl inklusive Babys und Kleinkinder bewohnt werden. Festgestellte überzählige Personen sind versicherungstechnisch nicht tragbar, wir behalten uns das Recht vor, Sie bei Anreise umgehend wieder nach Hause zu schicken, die Reisekosten müssen hierbei (Betrugsversuch) zu 100% getragen werden.

3.5 Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.

3.6 Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiterzuvermieten.

3.7 Das Rauchen in den Unterkünften ist nicht gestattet.

  1. Anreise und Abreisen

4.1 Die Unterkunft steht Ihnen am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung und ist bis spätestens 18:00 Uhr zu beziehen. Den Schlüssel zur Ferienunterkunft erhalten Sie direkt bei Herrn Lüttig in der Goethstraße 34, 17419 Ahlbeck. Anreisen nach 18:00 Uhr sind anzuzeigen.

4.2 Die Unterkunft ist am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu verlassen. Der Schlüssel ist persönlich bei der Anmeldung bis dahin abzugeben. Abreisen vor 08:00 Uhr sind vorab abzusprechen.

  1. Folgen nicht fristgerechtem Zahlungseingang und Nichtinanspruchnahme der Leistungen

5.1 Bei nicht fristgerechtem und/oder nicht vollständigem Eingang der in Ziffer 2.2 geregelten Mietanzahlung ist der Vermieter berechtigt, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Die dem Grunde nach bestehende Zahlungsverpflichtung des Mieters zur Zahlung der Gesamtmiete bleibt hiervon unberührt.

5.2 Nimmt der Mieter die Ferienunterkunft am Anreisetag unentschuldigt nicht in Anspruch, gilt der Mietvertrag als gekündigt. Die Zahlungsverpflichtung des Mieters zur Zahlung der Gesamtmiete bleibt auch in diesem Fall bestehen.

5.3 Dem Mieter wird unter Leistung einer Entschädigungspauschale ein Rücktrittsrecht wie folgt eingeräumt:

  • Rücktritt bis zu 49 Tage vor Anreise: 10 % des Preises
  • Rücktritt bis zu 35 Tage vor Anreise: 30 % des Preises
  • Rücktritt bis zu 21 Tage vor Anreise: 60 % des Preises
  • Rücktritt bis zu 14 Tage vor Anreise: 90 % des Preises
  • Danach 100 % des Preises

Zusätzlich fällt eine einmalige Stornierungsgebühr von 35,00 € an.

Dem Mieter bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass ein geringerer als der im Rahmen der Ersatzpauschale geltend gemachte Schaden entstanden ist.

  1. Pflichten des Vermieters, Schadensmeldepflicht des Mieters und Ausschlussfristen

6.1 Beanstandungen sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Vermieter verpflichtet sich, angezeigte und berechtigte Mängel in angemessener Frist zu beseitigen. Hierzu ist dem Vermieter Zutritt zu den Ferienanlagen zu gewähren, soweit berechtigte Interessen des Mieters nicht entgegenstehen. Dem Mieter trifft dabei gleichermaßen eine Schadensminderungspflicht.

6.2 Sollte eine Behebung der angezeigten berechtigten Mängel nicht erfolgt sein, sind etwaige Ansprüche innerhalb eines Monats ab Mietende gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche gegenüber dem Vermieter nur noch geltend gemacht werden, wenn der Mieter ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert wurde.

  1. Gerichtsstandwahl

Für alle Streitigkeiten aus der Überlassung der Ferienwohnungen der Villa Carmen ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand Stralsund vereinbart.

  1. Schlussbestimmungen

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.

An Stelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmungen soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. – für die Villa Carmen in Seebad Ahlbeck. Beachten Sie jedoch, dass der Mietvertrag in der Regel über den Channelmanager oder das jeweilige Buchungsportal erstellt wird.